Gemeinderat erklärt (2): Wie arbeitet der?

Von David Tomas , 6 Januar 2025

Der Gemeinderat ist ein wichtiges Gremium zur politischen Gestaltung der Gemeinde - Ein Überblick wie das funktioniert.... 

Wer ist der Gemeinderat der Stadtgemeinde Zistersdorf?

Die Anzahl der Gemeinderät:innen (=Gemeindevertreter:innen) ist allgemein von der Gemeindegröße abhängig.  Derzeit gibt es 29 Mandatare und Mandatarinnen (=Personen) im Gemeinderat der Stadtgemeinde Zistersdorf. Diese 29 verteilen sich derzeit verhältnismäßig auf 4 Parteien (18x ÖVP, 6x SPÖ, 2x FPÖ, 2x GRÜNE) und 1x unabhängigen Mandatar (Stand Gemeinderatswahl 2020 + Veränderungen in 2023). Von den 29 Personen ist 1x Bürgermeister:in, 1x oder mehrere Vize-Bürgermeister:in. Alle Mitglieder im Gemeinderat sind stimmberechtigt. (Informationsstand 01.01.2025)

Wie arbeitet der Gemeinderat ?

In Zistersdorf gibt es pro Jahr mindestens 4 Gemeinderatssitzungen, zu denen sich die 29 Mitglieder treffen. Es können je nach Anlass auch mehr Sitzungen sein. Eine Sitzung teilt sich in einen öffentlichen (=frei zugänglichen) und den nicht-öffentlichen Teil. Das heißt der öffentliche Teil der Gemeinderatssitzung kann von jedem/jeder Bürger:in ohne Voranmeldung als Zuhörer:in besucht werden. Die Sitzungen finden im Gemeindeamt (2. Stock) statt. Für jede Gemeinderatssitzung gibt es eine Tagesordnung (=Agenda/Themenliste). Diese Tagesordnung kann durch Vorschläge und Anträge der Parteien ergänzt werden (Stichwort „Dringlichkeitsantrag“). Die Tagesordnung für den öffentlichen Teil einer Gemeinderatssitzung ist spätestens am fünften Tag vor dem Tag der Gemeinderatssitzung an der Amtstafel der Gemeinde anzuschlagen (neben Gemeindeamt: „Glaskasten“). Zudem kann sie auch im Internet angekündigt werden. Außerdem wird sie in Zistersdorf von der Gemeinde als Einladung an alle Gemeinderät:innen gesendet. Die Gemeinderät:innen erhalten zusätzlich noch weitere Informationsunterlagen für die einzelnen Themenpunkte.

Wer entscheidet im Gemeinderat ?

Zu Sitzungsbeginn eröffnet in Zistersdorf der Bürgermeister die öffentliche Sitzung. Es erfolgt die Prüfung ob das Gremium entscheidungsfähig (d.h. mind. 2/3 der Mitglieder anwesend) ist. Dann wird das Sitzungsprotokoll von der vergangenen Sitzung durch die Gemeinderatsmitglieder genehmigt. Wenn sogenannte „Dringlichkeitsanträge“ der Parteien/Listen eingelangt sind, werden diese kurz präsentiert. Die Grünen Zistersdorf haben in der Vergangenheit laufend auch Dringlichkeitsanträge eingebracht. Anschließend wird darüber abgestimmt ob diese Anträge zur Tagesordnung hinzugefügt werden sollen. Nun wird die (neue) Tagesordnung durch Information/Vorlesen von jedem Themepunkt bearbeitet. Dadurch entstehen wichtige Diskussionen, etwaige Änderungen und abschließend auf jeden Fall der Beschluss (=Abstimmung JA/NEIN/Enthaltung).

Die öffentliche Sitzung wird formal vom Bürgermeister beendet. Anschließend müssen die Zuhörer:innen den Raum verlassen und der Bürgermeister eröffnet den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung. Es werden die nicht-öffentlichen Themenpunkte (z.B. Dienstverhältnisse von Gemeinde-Mitarbeiter:innen, etc.) bearbeitet und abgestimmt. Danach wird auch dieser Sitzungsteil abgeschlossen und beendet. 

Wie kann ich vergangene Sitzungen nachlesen?

Für jede Gemeinderatssitzung gibt es ein Sitzungsprotokoll auf der Website der Stadtgemeinde: Hier
Im Protokoll sind die behandelten Themenpunkte sowie Abstimmungsergebnisse ersichtlich.

Wie kann ich als Zuhörer:in teilnehmen?

=> Die Einladung zur Gemeinderatssitzung sollte am öffentlichen Anschlagbrett neben dem Gemeindeamt angebracht sein. Die Grünen Zistersdorf informieren auch auf ihrer Website & Social Media darüber. 

Wo?
=>  In der Regel findet die Gemeinderatssitzung im Gemeindeamt Zistersdorf, 2. Stock (Festsaal) statt. 

Wann? 
=> Es finden mindestens 4 Gemeinderatsitzungen pro Jahr statt. Typische Monate von Gemeinderatssitzungen sind: März-Juni-September-Dezember. Der Sitzungstag ist normalerweise ein Mittwoch um 18:30 Uhr. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Muss ich mich dafür an/abmelden ?
=> Nein. Jede:r Bürger:in kann an der Sitzung ohne Anmeldung teilnehmen. Auch das Verlassen der Sitzung ist jederzeit (leise) möglich.

Weitere Informationen zu vergangenen Sitzungen, Dringlichkeitsanträge und Details folgen – im  Teil 3 und anderen Artikeln

Verweise auf rechtliche Abläufe, Kompetenzen und Organe: Niederösterreichische Gemeinderatsordnung