Gemeinderat erklärt (3): Themen einbringen

Von David Tomas , 13 Januar 2025

Mit dem "Dringlichkeitsantrag" können Themen und Anliegen rasch eingebracht werden.

Was ist das kurz gesagt?

Mit einem Dringlichkeitsantrag ist es möglich Themenpunkte, die nicht auf der Tagesordnung stehen, aufzunehmen. Wenn Anträge auf der Tagesordnung stehen, dann kann man darüber reden, diskutieren und final entscheiden (=abstimmen) ob sie umgesetzt werden sollen.

 Es ist also eine praktische Möglichkeit, wenn z.B.

  • es dringende Themen und Anliegen gibt.
  • allgemein keine andere Möglichkeit besteht Themen einzubringen.
  • kurzfristige Situationen entstehen.
  • Informationen schwer zugänglich oder erst sehr spät eingetroffen sind.

Wie funktioniert das?

Jedes Gemeinderatsmitglied kann mittels formlosen schriftlichen Antrag dies einbringen. Im Antrag sollte die Dringlichkeit begründet werden. Der Antrag muss vor Sitzungsbeginn dem Vorsitzenden (=Bürgermeister:in) bzw. der Gemeinde persönlich oder digital übergeben werden. Die Übergabe ist also auch spontan kurz vor Sitzungsbeginn möglich und muss berücksichtigt werden.  Die Grünen Zistersdorf haben von diesem Recht häufig von Gebrauch gemacht.

Anschließend wird der Themenpunkt von den/der Antragsteller:in verlesen und alle Gemeinderatsmitglieder stimmen ab – ob der Antrag auf die Tagesordnung gesetzt werden soll. Hier findet noch keine Diskussion oder Abstimmung über das Inhaltliche statt. 

  • Bei positiver Abstimmung (=Mehrheit JA) wird der Themenpunkt auf die Tagesordnung gesetzt. Im Verlauf der Sitzung wird darüber inhaltlich diskutiert und über die Umsetzung abgestimmt.
  • Bei negativer Abstimmung (=Mehrheit NEIN) wird der Themenpunkt NICHT auf die Tagesordnung gesetzt.
     Es erfolgt keine Diskussion, keine Abstimmung oder Umsetzung. 

In beiden Fällen erfolgt die Eintragung ins Sitzungsprotokoll und es werden die entsprechende Unterlagen (Antragstext, Detailunterlagen) angehängt. Ein Dringlichkeitsantrag ist damit auch nach der Sitzung öffentlich einsehbar.

Bedeutung von Dringlichkeitsanträgen

Insbesondere für Oppositionsparteien sind Dringlichkeitsanträge eines der wenigen Instrumente, um inhaltliche Themen einzubringen. Das Ziel ist stets die Aufnahme in die Tagesordnung damit „zumindest drüber g‘redet wird“ und im besten Fall sogar ein positiver Beschluss zu Stande kommt. In der Vergangenheit wurden leider viele Dringlichkeitsanträge von mehreren Oppositionsparteien nicht mal auf die Tagesordnung zugelassen. Die Grünen Zistersdorf haben jedoch nicht lockergelassen und laufend solche Anträge gestellt. In anderen Artikeln finden Sie dazu weitere Informationen (z.B. Transparenz, Gesundheit, Förderungen, Live-Stream etc.)

Auszug aus der entsprechenden Rechtsgrundlage

Gemäß § 46 NÖ GO 1973 Tagesordnung, (3):

„Gegenstände, die nicht in die Tagesordnung aufgenommen sind, können nur dann behandelt werden, wenn der Gemeinderat hierzu seine Zustimmung gibt. Solche Anträge (Dringlichkeitsanträge) kann jedes Mitglied des Gemeinderates schriftlich und mit einer Begründung versehen vor Beginn der Sitzung einbringen. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag im Gemeinderat zu verlesen. Der Gemeinderat beschließt hierüber ohne Beratung. Der Vorsitzende hat nach Zuerkennung der Dringlichkeit vor Eingehen in die Tagesordnung bekanntzugeben, nach welchem Verhandlungsgegenstand diese Angelegenheit inhaltlich behandelt wird.“ (zitiert von www.jusline.at)

Verweise auf rechtliche Abläufe, Kompetenzen und Organe: Niederösterreichische Gemeinderatsordnung